Öffentliche Bekanntgabe
Die Gemeindewerke Schwarzenbruck GmbH informiert:
EEG Belastungsausgleich
Gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die GWS mit diesen Dokumenten nach.