Grundversorgung
Grundversorgung gültig ab 01.01.2021, inkl. MwSt.
Grundpreis pro Jahr | Arbeitspreis | |
GVT S | 37,84 Euro | 8,30 ct/kWh |
GVT M | 177,07 Euro | 6,17 ct/kWh |
GVT L | 224,67 Euro | 6,08 ct/kWh |
Grundversorgung gültig vom 01.07.2020 - 31.12.2020 , inkl. MwSt.-Senkung
Grundpreis pro Jahr | Arbeitspreis | |
GVT S | 36,89 Euro | 8,09 ct/kWh |
GVT M | 172,61 Euro | 6,01 ct/kWh |
GVT L | 219,01 Euro | 5,93 ct/kWh |
Grundversorgung gültig ab 01.01.2019, inkl. MwSt.
Grundpreis pro Jahr | Arbeitspreis | |
GVT S | 37,84 Euro | 8,30 ct/kWh |
GVT M | 177,07 Euro | 6,17 ct/kWh |
GVT L | 224,67 Euro | 6,08 ct/kWh |
Das Preisblatt ab 01.01.2021 erhalten Sie hier zum Download.
Das Preisblatt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 erhalten Sie hier zum Download.
Das Preisblatt 2019 erhalten Sie hier zum Download.
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Feuchter Gemeindewerke GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Feuchter Gemeindewerke GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396)
"Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an. Der Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung (§ 38 EnGW) von Haushaltskunden im Niederdruck sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise.
Sofern kein schriftlicher Vertrag über ein Sonderprodukt geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Grundversorgung S/M/L) und zu den Allgemeinen Bedingungen zustande.